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Informationen zum Batteriegesetz

Informationen zum Batteriegesetz

Wir möchten Sie über die Bestimmungen des Batteriegesetzes informieren, um Ihnen ein Verständnis für die richtige Handhabung und Entsorgung von Batterien und Akkus zu vermitteln.

Gemäß dem Batteriegesetz sind wir als Vertriebsunternehmen dazu verpflichtet, Sie über die korrekte Entsorgung von Batterien und Akkus zu informieren. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, da sie schädliche Stoffe enthalten können, die Mensch und Umwelt gefährden. Daher ist es wichtig, diese Produkte fachgerecht zu behandeln und zu entsorgen.

Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus von unsortiertem Siedlungsabfall zu trennen und an speziellen Sammelstellen oder Rücknahmestellen abzugeben. Diese können beispielsweise kommunale Sammelstellen oder Verkaufsstellen vor Ort sein. Alternativ können Sie gebrauchte Batterien auch kostenlos an uns zurücksenden oder persönlich bei uns abgeben.

Technikklinik
Bahnhofstraße 40
61184 Karben

Für Fahrzeug-Batterien gilt eine besondere Regelung: Beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie sind Endnutzer verpflichtet, eine Fahrzeug-Altbatterie zurückzugeben oder ein Pfand zu entrichten. Das Pfand wird bei Rückgabe der Altbatterie erstattet.

Bitte beachten Sie, dass Batterien, die Schadstoffe enthalten, entsprechend gekennzeichnet sind. Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit chemischen Bezeichnungen wie “Cd” für Cadmium, “Pb” für Blei und “Hg” für Quecksilber kennzeichnet solche Batterien.

Wir als Unternehmen halten uns an die Vorschriften des Batteriegesetzes und unterstützen Sie gerne bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Batterien und Akkus. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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